Kostenerstattung der privatärztlichen Behandlung Homöopathie – bei einer privatärztlichen Behandlung bemessen sich die Kosten nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), mit der die Abrechnung medizinischer Leistungen außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung geregelt wird. In der GOÄ sind jeder Leistung Ziffern mit jeweiliger Bewertung zugeordnet. Abhängig von Schwierigkeit und Zeitaufwand kann die Grundbewertung der einzelnen Ziffern gesteigert werden, in begründeten Fällen auch über den 3,5fachen Satz hinaus.

Für die Homöopathie gelten die Ziffern 30 und 31. Die Ziffer 30 bewertet die mindestens einstündige homöopathische Erstanamnese inklusive Ausarbeitung des Falles:

  • der 1-fache Satz beträgt 52,46 Euro
  • der 2,3-fache Satz 120,65 Euro und
  • der 3,5-fache Satz 183,61 Euro.

Für die Berechnung der mindestens 30 Minuten dauernden Folgekonsultationen wird die Ziffer 31 herangezogen:

  • der 1-fache Satz beträgt 26,23 Euro
  • der 2,3-fache Satz 60,33 Euro und
  • der 3,5-fache Satz 91,81 Euro.

Neben den Ziffern 30 und 31 können im Rahmen der Behandlungen weitere Leistungen zusätzlich erforderlich sein und abgerechnet werden. Bitte fragen Sie den Arzt oder die Ärztin Ihrer Wahl nach den voraussichtlichen Kosten Ihrer Behandlung.

Wenn Sie privat versichert sind, übernimmt Ihre Versicherung die entstehenden Therapiekosten in aller Regel komplett.

Wenn Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient eine Privatpraxis konsultieren, ist eine private Zusatzversicherung eine gute Option.

Informationen zur Homöopathie

In der Rubrik „Behandlung“ der BPH-Webseite finden Sie viele weitere Informationen über die Selbstmedikation und die Beschreibungen von Arzneimitteln und Erkrankungen. Hier wird auch beschrieben, wie eine professionelle homöopathische Behandlung funktioniert.

  • Informationen zur Selbstbehandlung mit Homöopathie, Arzneimittelbildern und Erkrankungen erhalten Sie hier.
  • BPH-Broschüre Homöopathie to go können Sie durchblättern und online für 5,50 Euro bestellen.
  • Aktuelle Informationen zur Homöopathie Forschung.
  • Informationen zu homöopathischen Arzneimitteln beim BfARM
  • Gesetzliche Krankenkassen und private Zusatzversicherungen, Informationen gibt es hier.

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de