Der Deutsche Presserat hat eine Missbilligung gegen das Medium Ruhrbarone.de nach einer Beschwerde des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ausgesprochen. Laut Presserat habe Ruhrbarone.de gegen die Ziffer 1 des Pressekodex verstoßen. Also gegen das journalistische Gebot der „Wahrhaftigkeit und Wahrung der Menschenwürde“.

Begründung: schwerwiegender Verstoß gegen die Achtung der Menschenwürde

„Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 1 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung“, so der Deutsche Presserat in seiner Entscheidung.

Anlass für die DZVhÄ-Beschwerde war die Berichterstattung von Ruhrbarone.de über den Selbstmord des Journalisten und Befürworters der Alternativ- und Komplementärmedizin Claus Fritzsche. Dabei ging es insbesondere um durch die Redaktion freigeschaltete Kommentare, die schlicht als mediales Nachtreten nach einem Selbstmord – und damit als Verstoß gegen die Achtung der Menschenwürde – zu charaktarisieren sind. Den kompletten Sachverhalt lesen Sie im Blogbeitrag „Wo der Spaß aufhört!“

Ruhrbarone bleiben beratungsresistent

Der verantwortliche Journalist, Sebastian Bartoschek (BILD, Der Skeptiker), ist Mitglied bei der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP). Seine Äußerungen zur Sache – und ebenfalls die seines Redaktionsleiters Stefan Laurin (u.a. Welt am Sonntag, Cicero Online) – sind mindestens kurios zu nennen. Und zeigen, dass sie journalistische Standards nicht ausreichend internalisiert haben.

Laurin: „Ok, wir haben mit denen (dem Deutschen Presserat, Anm. d. Red.) nichts zu tun und das Angebot, Mitglied zu werden, ignoriert – was mich zur nächsten Frage bringt: Was geht die überhaupt an was wir machen? […]Der Presserat ist ein Verein, mit dem wir so viel zu tun haben, wie mit den Taschenbillardfreunden Riemke – nichts. […] Was passiert jetzt mit uns? Gar nix.“

Laurin hat die Aufgabe des Presserats offenbar noch nicht verstanden. Denn ein Medium braucht nicht „Mitglied“ beim Presserat zu werden, um in dessen Zuständigkeitsbereich zu fallen. Darüber hinaus wäre Laurins Argument ohnehin nur formeller und nicht inhaltlicher Natur und lenkt vom Kernthema ab. So begründet der Presserat seine Entscheidung: „Den Tod eines Menschen mit spottenden Aussagen zu kommentieren, ist nicht mit den presseethischen Grundsätzen vereinbar. Die Redaktion trägt die Verantwortung auch für Nutzerkommentare und hätte hier entsprechend eingreifen müssen.“ Eine amtliche Missbilligung des Presserats könnte die Ruhrbarone nachdenklich stimmen. – Laurin und Bartoschek ziehen dagegen Beratungsresistenz vor: „Dass wir deren Vorwürfe für Unfug halten, haben wir dem Presserat mitgeteilt.“

Unterschiedliche Lesarten

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) begrüßt die Entscheidung des Deutschen Presserats, die im Wesentlichen der Lesart des DZVhÄ folgt. Harte Auseinandersetzungen und kritische Diskussionen zum Thema Homöopathie werden vom DZVhÄ stets geschätzt. Dabei wahren homöopathische Ärzte jedoch den nötigen Respekt. Der Presserat hat gezeigt, „wo der Spaß aufhört“ und Herabwürdigung beginnt.

Erstaunlich bleibt, dass Bartoschek und Laurin nach wie vor an ihrer eigensinnigen Lesart festhalten und behaupten: „Wir sehen durch keinen der Kommentare die Menschenwürde von Herrn Fritzsche beeinträchtigt.“ Die Entscheidung, was diese Haltung über die Qualität von Ruhrbarone.de und das journalistische Selbstverständnis von Bartoscheck und Laurin aussagt, liegt selbstverständlich beim Leser.

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