Die Veranstaltungsreihe des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte zum 200-jährigen Jubiläum des Grundlagenwerks der Homöopathie führte am 6. Oktober 2010 nach Essen. Im ansprechenden Ambiente der Philharmonie lautete das Thema des Abends: „Wissenschaft und Arzneimittelprüfung“. Dass dieser auf den ersten Blick recht trocken anmutende Titel nicht abschreckend wirkte, bewies die stolze Besucherzahl von rund 90 Zuhörern. Beide Referenten, Dr. Michael Teut und Dipl.-Stat. Rainer Lüdtke, stehen im engen Zusammenhang zur Karl und Veronica Carstens-Stiftung, die gemeinsam mit dem DZVhÄ zur Veranstaltung einlud.
Dr. med. Michael Teut
Zuerst begaben sich die Zuhörer mit Dr. Michael Teut auf Spurensuche der Arzneimittelprüfung. Die Reise führte zurück ins 18. Jahrhundert, in dem auch Samuel Hahnemann gelebt hat. In der Zeit während der Französischen Revolution tummelte sich so manch kluger Kopf: Napoleon Bonaparte, Immanuel Kant, Johann Wolfgang von Goethe und Wolfgang Amadeus Mozart sorgten jeweils in ihren Tätigkeitsfeldern für enorme Einschnitte. Und auch die Medizin blieb von der Zeit „des Umbruchs“ nicht verschont: Erstmals wurden Arzneimittel systematisch am Menschen erprobt. Im Rückblick eine besondere Leistung der Homöopathie – und vor allem Samuel Hahnemanns.
Der wohl berühmteste Selbstversuch ist der sog. Chinarindenversuch von 1790. Hahnemann überprüfte die Wirkung dieser Arznei am eigenen Körper und stellte daraufhin seine Hypothese auf, dass „Ähnliches mit Ähnlichem“ behandelt werden könne. Von 1805 bis 1830 folgten etwa 200 weitere Arzneimittelprüfungen nach dem Ähnlichkeitsprinzip. Danach führte Teut seine Zuhörer über die Blütezeit der amerikanischen Homöopathie im 19. Jahrhundert und der naturwissenschaftlich-kritischen Zeit in Deutschland Anfang und Mitte des 20. Jahrhunderts in die Gegenwart. Anhand einer aktuellen Studie der Charité erklärte er, wie eine moderne homöopathische Arzneimittelprüfung aufgebaut ist. „Anstelle der heroisch-toxikologischen Selbstexperimente Hahnemanns treten randomisierte, placebokontrollierte und verblindete Studien“, berichtet Teut. Zudem haben die Studien auch eine rechtliche Bedeutung erlangt: „Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind heute in das nationale, europäische und internationale Arzneirecht eingebunden und müssen durch Ethikkommissionen genehmigt werden.“
Dipl.-Stat. Rainer Lüdtke
Im Hier und Jetzt angekommen entführte der Biometriker Rainer Lüdtke die Zuhörer in die Welt der Zahlen. In seinem Vortrag ging es um die Fragen, welche Erkenntnisse Wissenschaftler mit statistischen Methoden aus Arzneimittelprüfungen gewinnen können und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit diese zuverlässig sind.
Veranschaulicht hat er diese Frage mithilfe eines berühmten Beispiels aus der jüngsten Vergangenheit: Die 10:23-Aktion in Großbritannien, bekannt auch aus dem Spiegel Artikel vom Juli dieses Jahres. Die Probanden der Aktion hatten ein klar definiertes Ziel: zu zeigen, dass die homöopathischen Kügelchen nicht wirken. Rainer Lüdtke kommt in seinem anschaulichen Vortrag zu einem klaren Ergebnis: „Die Aktion 10:23 hat zwar einen hohen Kampagnenwert, jedoch keinerlei wissenschaftliche Beweiskraft“, so Lüdtke. Die wissenschaftlichen Voraussetzung – schon im Organon von Hahnemann klar definiert – wurden in keiner Weise eingehalten. „Es gab keine geeigneten Kontrollbedingungen, keine aussagekräftigen Messverfahren und keine richtige Dosierung“, erklärt Lüdtke, „unter diesen Voraussetzungen können keine wissenschaftlich verwertbaren Aussagen generiert werden.“
Außerdem kommt er zu dem Schluss, dass die homöopathische Arzneimittelprüfung gemäß ihren Grundzielen keine Aufgabe sei, die mit statistischen Verfahren lösbar wäre. Da dieses Ergebnis für einen Statistiker recht ernüchternd ist, begibt er sich auf die Suche nach einer Nische – und findet sie mithilfe der Arzneimittelprüfung von Walach, Sherr und Möllliger aus dem Jahr 2008. In ihrer Studie messen die Wissenschaftler die Zahl der für die Arznei „Ozon“ als typisch erachteten Symptome. Nach Auswertung der Studie lautet Lüdtkes Fazit: „Statistische Verfahren sind bei Arzneimittelprüfungen zur Bestätigung bekannter Arzneimittelbilder einsetzbar. Außerdem können Arzneimittelprüfungen als Modell dienen, Wirkungen homöopathischer Hochpotenzen nachzuweisen.“
Weitere Informationen zur Homöopathieforschung gibt es auf der DZVhÄ-Website in der Rubrik WissHom. Informationen zur Organon-Veranstaltungsreihe finden Sie Hier.
Links zum Thema
Reader zur Homöopathie-Forschung
Google Books: Kursbuch Homöopathie von M. Teut, J. Dahler, C. Lucae und U. Koch
Homepage von Dr. med. Michael Teut
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