Das in Bonn ansässige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist für die Registrierung sowie für die Zulassung der in Deutschland erhältlichen Arzneimittel zuständig. In seinem vor Kurzem veröffentlichten Jahresbericht 2017/18 macht die Bundesbehörde deutlich, dass homöopathische Arzneimittel sicher in ihrer Anwendung sind.
„Selbstverständlich werden in den jeweiligen Antragsverfahren alle homöopathischen Arzneimittel – wie jedes andere Arzneimittel auch – durch das BfArM umfassend bewertet“, heißt es in dem Bericht. Allein im Nachweis der Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel gibt es Unterschiede. Im Arzneimittelgesetz ist festgehalten, dass neben dem wissenschaftlichen Erkenntnismaterial auch die medizinischen Erfahrungen der jeweiligen Therapierichtungen zu berücksichtigen sind. Hier zählt also der Erfahrungsschatz, der in über 200 Jahren Homöopathie entstanden ist. Das Arzneimittelrecht sorgt dafür, dass homöopathische Arzneimittel auch nach dem Inverkehrbringen fortlaufend und systematisch überwacht werden. „Wir haben immer die Arzneimittelsicherheit und die Anwendungssicherheit in der Selbstmedikation im Blick“, betont das BfArM in ihrem Bericht.
Als 1976 das Arzneimittelrecht in Deutschland reformiert wurde, bekannte sich der Gesetzgeber ausdrücklich zu einem „Wissenschaftspluralismus in der Arzneimitteltherapie“, der sich im Bereich der Zulassung von Arzneimitteln „deutlich widerspiegeln“ müsse. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) setzt sich bis heute für den Pluralismus in der Medizin und der Medizinforschung ein.
Zum vollständigen Jahresbericht 2017/18 des BfArM
Beitragsbild: Jahresbericht 2017/18, BfArM