In einer Leserumfrage hat die Ärzte Zeitung aktuell die Einstellung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie abgefragt. 86 Prozent der 4.324 Online-Leser sprachen sich dabei für die Homöopathie aus, die nach erfolgreicher Prüfung von den Landesärztekammern vergeben wird.

 

Insgesamt wurde 4324 Mal abgestimmt.

 

Auf dem kommenden Ärztetag (8. bis 11. Mai) wird die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO) für Ärzte verabschiedet. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) setzt sich dafür ein, dass die Zusatzbezeichnung Homöopathie auf dem Ärztetag erneut bestätigt wird.

Zusatzbezeichnung Homöopathie der Ärztekammern

Cornelia Bajic, 1. Vorsitzende des DZVhÄ, kann das Ergebnis nur unterstreichen: „Die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie ist sehr wichtig für die Patientenversorgung und die Qualitätssicherung. Heute haben die rund 7.000 Ärzte in Deutschland, die die Zusatzbezeichnung Homöopathie der Ärztekammern führen, einen hohen Zulauf an Patienten.“

Zahlen aus der ärztlichen Praxis geben den Leserstimmen Recht: So bestätigen große Studien, die den Erfolg von Heilmethoden in der alltäglichen Praxis messen (Versorgungsforschung), dass die ärztliche Homöopathie bei zahlreichen Indikationen einen therapeutischen Nutzen hat, der mit der konventionellen Medizin vergleichbar ist. Auch der Bertelsmann Gesundheitsmonitor hat bereits 2014 anhand einer repräsentativen Datenerhebung zur ärztlichen Homöopathie bestätigt:  Bei mehr als 80 Prozent der Patienten, die von homöopathischen Ärzten behandelt wurden, besserten sich das Allgemeinbefinden und die seelische Verfassung. Am deutlichsten gingen jedoch mit 85 Prozent die körperlichen Beschwerden zurück.

Aktuell erstatten rund zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen die ärztliche Homöopathie. Sie gehört zu den Top 10 der von Patienten angefragten Leitungen der Krankenkassen