Es ist ein immer wiederkehrender Versuch, die Homöopathie zu stigmatisieren: Kritiker nehmen sich homöopathische Arzneien vor und „enthüllen“ dann, dass die Ursubstanz des Homöopathikums „Blatta orientalis“ aus Kakerlaken gewonnen wird. Oder, dass bei der Herstellung von „Lac caninum“ tatsächlich Hundemilch genutzt wird. Mit der Ekel-Keule in der Hand wird dann versucht, Medien-Reichweite zu machen, Patienten abzuschrecken. Erfolglos, wie repräsentative Umfragen zur Homöopathie zeigen. Es sind dieselben Kritiker, die nicht müde werden zu betonen, dass in Homöopathika kein Molekül der Ursubstanz mehr enthalten sein kann. Was stimmt? Nichts drin oder ekelhaft?
Richtig ist, dass einige wenige Homöopathika – die in der täglichen Praxis kaum eine oder keine Rolle spielen – aus Wirkstoffen hergestellt werden, die aus der kulturellen Perspektive eines Mitteleuropäers als nicht „schick“ gelten können. Aus der Sicht eines homöopathischen Arztes ist das jedoch gleichgültig: Er sucht den wirksamen Arzneistoff für die Therapie des Patienten. Und in vielen Ländern sind Kakerlaken ein geschätzter Eiweißlieferant.
Verbraucherpolitische Sprecherin findet Inhaltsstoffe „abenteuerlich“
Neu dagegen ist, dass die Bundestagsfraktion der CDU/CSU auf diesen Zug aufspringt. Mechthild Heil, verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fordert, dass Inhaltsstoffe homöopathischer Arzneien künftig auch auf Deutsch auf der Verpackung angegeben werden müssen. Ihre Begründung: In homöopathischen Mitteln fänden sich teils „abenteuerliche“ Inhaltsstoffe. Der Verbraucher müsse verständlich darüber informiert werden, was er zu sich nimmt. Doch wird der Patient substanziell besser informiert, wenn auf einer Packung neben der lateinischen Bezeichnung der deutsche Begriff „Grauspießglanz“ oder „Kockelskörner“ steht? Hinzu kommt, dass es für viele Stoffe keine oder keine taxonomisch eindeutigen deutschen Bezeichnungen gibt, weshalb in der Homöopathie stets die lateinische binomische Nomenklatur genutzt wird. In allen Ratgeberbüchern und auf der Webseite des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) sind – da wo möglich – immer auch die deutschen Bezeichnungen genannt. So halten es auch die Arzneimittelhersteller in Deutschland.
Unter dem Deckmantel der Transparenz
Beifall bekommt Heil für ihren Vorstoß vom Deutschen Konsumentenbund. Seit 2013 befasst sich der Verband auch mit Fragen der Alternativmedizin und setzt sich nach eigenen Angaben „sehr kritisch“ damit auseinander. Wie plakativ und unbrauchbar die verbreiteten Inhalte des Konsumentenbundes für eine seriöse Auseinandersetzung mit der Homöopathie sind, zeigen zwei Fakten: Erstens entstanden die Texte zum Teil in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP). Und zweitens verlinkt der Konsumentenbund direkt auf Inhalte der GWUP und auf deren Zeitschrift „Der Skeptiker“. Auf diese Weise entsteht eine Ekel-Kampagne gegen die Homöopathie unter dem Deckmantel von Transparenz und Verbraucherschutz.
Dazu Cornelia Bajic, 1. Vorsitzende des DZVhÄ: „Der Verbraucherschutz sollte bei einer Verbraucherexpertin in guten Händen sein und nicht für eine billige Kampagne geopfert werden“.
Änderung des Arzneimittelgesetzes?
Sollen auf Verpackungen homöopathischer Arzneien künftig auch die deutschen Bezeichnungen stehen, wäre dafür eine Änderung des Arzneimittelgesetzes notwendig. Spannend ist also die Frage, ob die neue und gleichzeitig alte Ekel-Kampagne gegen die Homöopathie wie gewöhnlich mit der medialen Effekthascherei endet, oder ob ein politischer Prozess in Gang gesetzt wird mit dem Ziel, das Arzneimittelgesetz zu ändern. Letzteres würde den homöopathischen Ärzten und den Hersteller-Verbänden in Deutschland die Chance zu einer politischen Auseinandersetzung bieten. Sie böte die Gelegenheit, die wiederkehrende und inszenierte Ekel-Debatte im Sinne der Homöopathie zu beenden. Wenigstens für einige Jahre.
Bildquelle: © Mechthild Heil MdB