Berlin, 10. Mai 2024. Die Delegierten des Deutschen Ärztetags (DÄT) in Mainz haben heute mit 117 zu 97 Stimmen einem Antrag zugestimmt, der die Homöopathie aus dem Gesundheitssystem verbannen soll: Keine Erstattung mehr in der privat- und vertragsärztlichen Praxis und keine homöopathischen Arzneimittel mehr in Apotheken. Ein unverantwortlicher Beschluss, der sich massiv gegen die Rechte der Patientinnen und Patienten richtet.
Auch wenn der Antrag Ic-126 keine direkte Auswirkung hat, so ist seine Botschaft verheerend. Die Delegierten der deutschen Ärzteschaft haben beschlossen, „dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option darstellt.“ Der Antrag ist ein direkter Appell an die Politik, die Homöopathie aus dem Gesundheitssystem zu verbannen – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird es freuen, einen so starken Verbündeten zu haben. Denn die beiden nächsten Punkte des Antrags richten sich an die Politik: „Der Gesetzgeber wird aufgefordert, Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Erwähnung findet.“ Das heißt für Patientinnen und Patienten, dass ihnen die Homöopathie weder durch ihre gesetzliche Krankenkasse noch über private Versicherungen erstattet werden soll. Das heißt aber auch, dass hier ein Berufsverbot für homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte vom DÄT empfohlen wird! Und es geht weiter. Homöopathische Arzneimittel sind zurzeit apothekenpflichtig und dies aus gutem Grund, da sie ohne Indikation – jedoch mit hohem Beratungsbedarf durch Apothekerinnen und Apotheker – angeboten werden. Im Antrag heißt es, dass „die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel, einhergehend mit einer Apothekenpflicht“ beendet werden soll. Also eine Änderung des Arzneimittelgesetzes mit dem Ziel, homöopathische Arzneimittel in den Discounter zu verbannen.
„Diese formal demokratische Abstimmung der verfassten Ärzteschaft führt zu einer undemokratischen Situation“, kommentiert Meinolf Stromberg, Vorsitzender des Bundesverbandes Patienten für Homöopathie (BPH), „denn sie führt zur Entmündigung von Ärztinnen und Ärzten, von Apothekerinnen und Apothekern und vor allem von Patientinnen und Patienten.“ Rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte praktizieren mit komplementärmedizinischen Methoden, rund 3.000 Apothekerinnen und Apotheker verfügen über die Weiterbildung Naturheilverfahren und Homöopathie, repräsentative Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung Homöopathie nutzt. Erst Mitte März endete eine der erfolgreichsten Bundestagspetitionen mit rund 200.00 Unterschriften zum Erhalt der Homöopathie als freiwillige Kassenleistung. „Über all dies setzt sich nun die Ärzteschaft hinweg. Wir appellieren an den Bundestag, diesen Forderungen klar und deutlich eine Absage zu erteilen“, sagt Meinolf Stromberg.