Berlin, 14. September 2023. Der diesjährige Welttag der Patientensicherheit der WHO am 17. September steht unter dem Motto: „Die Stimme der Patientinnen und Patienten stärken!“ Es geht um Mit- und Selbstbestimmung, um Sicherheit, Partnerschaft, Digitalisierung und Kommunikation. Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) betont zum Tag der Patientensicherheit, dass auch die Therapievielfalt und die Therapiefreiheit wichtige Säulen des Gesundheitssystems sind, die es zu wahren gilt.
„Jeder Tag sollte ein Tag der Patientensicherheit sein“, sagt Meinolf Stromberg, Vorsitzender des BPH, „Jeder Tag, an dem Patientinnen und Patienten fehlbehandelt, von unerwünschten Arzneimittelwirkungen beeinträchtigt werden oder ihnen eine vielversprechende Therapiemethode vorenthalten wird, ist ein Tag zu viel.“ Viele Patientinnen und Patienten wenden sich homöopathisch tätigen Therapeuten zu, da sie etwa konventionell austherapiert sind oder die Behandlung einer chronischen Erkrankung nicht zum Erfolg führt. Im Bertelsmann Gesundheitsmonitor heißt es: „Häufigster Anlass für Besuche bei Homöopathen sind allgemeine Beschwerden (48 Prozent), chronische und akute Erkrankungen (43 bzw. 32 Prozent). Die Patienten gehen dorthin, weil anderswo keine Besserung erreicht wurde…“ Viele Patientinnen und Patienten nehmen Homöopathie für sich in Anspruch. Eine aktuelle repräsentative Erhebung von Forsa zeigt, dass 70 Prozent der Bevölkerung offen für Homöopathie ist und mehr als jeder zweite bereits Erfahrungen mit ihr hat. Da Homöopathie eine wichtige Rolle für die Gesundheit vieler Menschen einnimmt, muss sich dies auf der Seite des therapeutischen Angebots widerspiegeln.
Zur Patientensicherheit gehören
- gut ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sollten zertifiziert (SHZ) ausgebildet sein, Ärztinnen und Ärzte über eine Zusatzbezeichnung der Ärztekammern verfügen oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erworben haben. Völlig unverständlich ist aus Sicht des BPH die Abschaffung der Weiterbildung Homöopathie durch viele Ärztekammern.
- sichere Arzneimittel. Homöopathische Arzneimittel werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert oder zugelassen. Dieses Procedere hat sich bewährt.
- homöopathische Arzneimittel in Apotheken und eine entsprechende Ausbildung der Apothekerinnen und Apotheker. Da homöopathische Arzneien in der Regel ohne Indikation auf den Markt kommen, bedarf es eine fachgerechte Beratung. Zum Tag der Patientensicherheit 2022 veröffentlichte der DZVhÄ einen Podcast mit dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, den wir sehr empfehlen.
- Wissenschaft und Lehre. Der bisherige Forschungsstand zeigt das sehr hohes Niveau der Homöopathie-Forschung. Universität Bern: „Zum aktuellen Stand der Forschung lässt sich kurz zusammenfassend festhalten, dass die Ergebnisse der meisten Untersuchungen nicht mit der Placebo-Hypothese vereinbar sind. In einer großen Anzahl von Experimenten zeigten homöopathische Präparate spezifische Wirkungen, die sich von Placebo unterschieden“.
- Krankenkassen, die die homöopathische Behandlung erstatten. Homöopathie muss für alle Patientinnen und Patient verfügbar sein. Kein Patient, keine Patientin darf sich über die Finanzierung einer für sie sinnvollen Therapie sorgen. Zur Patientensicherheit gehört auch die soziale Sicherheit.
Informationen zur Homöopathie
In der Rubrik „Behandlung“ der BPH-Webseite finden Sie viele weitere Informationen über die Selbstmedikation und die Beschreibungen von Arzneimitteln und Erkrankungen. Hier wird auch beschrieben, wie eine professionelle homöopathische Behandlung funktioniert.
- Informationen zur Selbstbehandlung mit Homöopathie, Arzneimittelbildern und Erkrankungen erhalten Sie hier.
- BPH-Broschüre Homöopathie to go können Sie durchblättern und online für 5,50 Euro bestellen.
- Aktuelle Informationen zur Homöopathie Forschung.
- Informationen zu homöopathischen Arzneimitteln beim BfARM
- Gesetzliche Krankenkassen und private Zusatzversicherungen, Informationen gibt es hier.