Die Delegierten des Deutschen Ärztetags (DÄT) in Bremen haben am 26. Mai das Aus der Homöopathie in der Musterweiterbildungsordnung beschlossen. Zuvor haben bereits 13 von 17 Landesärztekammern diese Weiterbildung gestrichen. Für Patient*innen ändert sich dadurch zunächst nichts. Alle Mediziner*innen, die die Weiterbildung absolviert haben, werden diese Bezeichnung behalten, ein Homöopathie-Verbot ist das nicht. Jedoch wird der ärztlich-homöopathische Nachwuchs in absehbarer Zeit fehlen. „Aus unserer Sicht ist dies eine völlig falsche Entwicklung, die weder die Patientensicherheit noch die große Nachfrage der Bevölkerung berücksichtigt“, kommentiert Meinolf Stromberg, Vorsitzender des Bundesverbandes Patienten für Homöopathie (BPH).
Die Abstimmung über die Weiterbildung Homöopathie kam für die Delegierten des Ärztetags überraschend. Erst am Morgen der Abstimmung kam sie auf die Tagesordnung, entsprechend gab es keine inhaltliche Diskussion. Als Begründung für die Ablehnung der Homöopathie wurde in dem Antrag die fehlende Wissenschaftlichkeit aufgeführt, ein Abwägen der Studienlage fand nicht statt.
Homöopathie hat in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz, sie wird von der Selbstmedikation bis hin zu schweren Erkrankungen in therapeutischer Begleitung angewandt. Krankenkassen können auch weiterhin als freiwillige Satzungsleistung Homöopathie beim Vertragsarzt erstatten. Dies tun zurzeit rund 70 gesetzliche Kassen, hier ist die ärztliche Qualifikation das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) – eine Ausbildung, die über die Anforderungen der Ärztekammer-Weiterbildung geht.