Berlin, 18. Januar 2024. Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant die Homöopathie in den nächsten Monaten als Kassenleistung zu streichen. Zurzeit wird Homöopathie von etwa 60 gesetzlichen Kassen auf freiwilliger Basis erstattet. Ein Kommentar des Bundesverbands Patienten für Homöopathie (BPH) von Dr. med. Ulf Riker, Internist – Naturheilverfahren / Homöopathie.

Nein! Man muss kein Freund oder Versteher der Homöopathie sein! Erst recht dann nicht, wenn man keine entsprechende praktische Kompetenz oder eigene persönliche Erfahrungen zur Wirksamkeit besitzt. Beides trifft wohl auf unseren Gesundheitsminister zu, und das ist auch erst mal in Ordnung. Nicht in Ordnung ist, wenn sich Lauterbach öffentlich als Richter über Sinn und Nutzen der Homöopathie aufspielt und Bürgerinnen und Bürger bevormundet. Dabei fällt auf, dass er sich munter über selbstgesetzte Prinzipien hinwegsetzt und seine „Argumente“ so zurechtbiegt, wie es im Moment opportun erscheint.

Lauterbach und Homöopathie – Beispiel 1 „Wissenschaft“:

Lauterbach spricht der Homöopathie jeden „Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstandes“ ab. Offenkundig kennt er den wissenschaftlichen Sachstand nicht oder weigert sich hartnäckig, ihn zur Kenntnis zu nehmen. Tatsache ist, dass es sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch in der Versorgungsforschung harte Daten und Fakten zur Wirksamkeit homöopathischer Zubereitungen gibt. Ganz neu und hinsichtlich ihrer Seriosität und Stichhaltigkeit unwidersprochen ist darüber hinaus eine wissenschaftlich fundierte, zusammenfassende Beurteilung von 6 Meta-Analysen zur Homöopathie: sie kommt zu dem Ergebnis, dass Homöopathie besser wirkt als Placebo.

Einen sehr guten Überblick über die wissenschaftliche Studienlage finden Sie auf www.faktencheck-homöopathie.de

Lauterbach und Homöopathie – Beispiel 2 „Therapie“:

Lauterbach schließt sich unkritisch der Behauptung an, Homöopathie sei gefährlich, weil im Rahmen ihrer Anwendung im Krankheitsfall andere anerkannte Therapien aus der Schulmedizin verzögert oder gar unterlassen würden. Tatsache ist, dass dieser Zusammenhang nie wissenschaftlich korrekt untersucht wurde und daher die Aussage der Gefährlichkeit ausgemachter Unfug ist. Tatsache ist, dass Homöopathie in ärztlicher Hand einen doppelten Vorteil hat: Ärztinnen und Ärzte haben auf Basis ihres Medizinstudiums und einschlägiger Praxiserfahrung die Kompetenz, sicher zu entscheiden, wann eine konventionelle Therapie erforderlich und ob eine homöopathische Behandlung möglich und sinnvoll ist.

Den Zugang zu einer qualifizierten homöopathischen Behandlung als Versorgungsleistung zu streichen bedeutet also nicht mehr Sicherheit für Patienten, sondern deren Entmündigung.

Und noch etwas: in den USA stellen Nebenwirkungen medizinischer Maßnahmen die dritthäufigste Todesursache dar. Seriöse Daten darüber, wie es diesbezüglich in Deutschland steht, liegen nicht vor. Aber wir dürfen analog sicher von Zahlen im fünfstelligen Bereich ausgehen.

Im Übrigen: Es gibt wahrlich andere, strukturelle Probleme in unserem Gesundheitssystem. So bedeuten auch wochen- oder monatelange Wartezeiten auf Facharzttermine eine massive Verzögerung notwendiger Diagnostik und natürlich auch einer entsprechend notwendigen Therapie. Damit aber werden Patientinnen und Patienten vom Gesundheitsminister alleine gelassen, obwohl hier tatsächlich Gesundheitsgefahren denkbar sind!

Lauterbach und Homöopathie – Beispiel 3 „Kosten“:

Lauterbach argumentiert mit den Kosten homöopathischer Arzneien und Behandlungen. Dabei ist längst bekannt, dass die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für homöopathische Arzneien im Promille-Bereich liegen. Tatsache ist, dass Patientinnen und Patienten immer dann, wenn sie krank sind, eine Therapie brauchen. Das gilt in besonderem Masse für chronische Krankheiten. Wenn eine homöopathische Therapie zukünftig nicht mehr bezahlt würde, dann müssen eben andere Medikamente verordnet werden, und die gibt es nicht zum Nulltarif. Außerdem haben allopathische Medikamente oft zahlreiche Nebenwirkungen, die ihre Verträglichkeit erschweren und ihrerseits wiederum Behandlungen nach sich ziehen.

Auch ärztliche Konsultationen werden nicht dadurch weniger, dass man Homöopathie streicht: Patientinnen und Patienten brauchen die ärztliche Zuwendung und Begleitung, und die kostet logischerweise Geld, sowohl bei konventionell arbeitenden als auch bei homöopathisch zusatzqualifizierten Ärztinnen und Ärzten.

„Studiendaten legen nahe, dass Homöopathie helfen kann Behandlungskosten und Ressourcen im Gesundheitswesen einzusparen“, schreibt die Plattform www.faktencheck-homöopathie.de.

Lauterbach und Homöopathie – Beispiel 4 „Unsozial“:

Ausgerechnet ein SPD-Minister plant Streichungen von Leistungen für Kassenpatienten und weist dann darauf hin, man könne Homöopathie ja auch weiterhin nutzen, müsse sie aber aus eigener Tasche bezahlen. Das aber können sich nicht alle Patienten leisten, es resultiert also durch den Lauterbachschen Eingriff eine Verschärfung dessen, was 69 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten bereits 2002 in einer Emind-Umfrage beklagt haben: „Zwei-Klassen-Medizin“ in Deutschland. Ergebnisse repräsentativer Umfragen und weitere Fakten zur Homöopathie gibt es hier.

Fazit:

Bereits diese 4 Beispiele zeigen, wie unsinnig und kurzsichtig die Lauterbachschen Pläne sind. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Politik überhaupt dafür zuständig sein kann oder darf, über das zu entscheiden, was Wissenschaft ausmacht. Wissenschaft muss ergebnisoffen sein und darf nicht für politische Zwecke missbraucht werden. Freiheitsrechte wie die freie Wahl der Therapie im Krankheitsfall sind essentieller Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung und von den Regierenden zu schützen!

Unsere Forderungen:

Herr Lauterbach, machen Sie ihre Hausaufgaben zum Nutzen von uns allen und zünden Sie keine Nebelkerzen! Nehmen Sie Ihr Vorhaben, Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen zu streichen, zurück. Als Patientinnen und Patienten, die Homöopathie nutzen, leisten auch wir durch gesundheitsbewusstes Verhalten und nicht selten durch Eigenleistungen unseren Beitrag für ein bezahlbares Gesundheitssystem.

Informationen zur Homöopathie

In der Rubrik „Behandlung“ der BPH-Webseite finden Sie viele weitere Informationen über die Selbstmedikation und die Beschreibungen von Arzneimitteln und Erkrankungen. Hier wird auch beschrieben, wie eine professionelle homöopathische Behandlung funktioniert.

  • Informationen zur Selbstbehandlung mit Homöopathie, Arzneimittelbildern und Erkrankungen erhalten Sie hier.
  • BPH-Broschüre Homöopathie to go können Sie durchblättern und online für 5,50 Euro bestellen.
  • Aktuelle Informationen zur Homöopathie Forschung.
  • Informationen zu homöopathischen Arzneimitteln beim BfARM
  • Gesetzliche Krankenkassen und private Zusatzversicherungen, Informationen gibt es hier.

BPH-Broschüre Homöopathie to go