Berlin, 17. September 2024. Heute ist Welttag der Patientensicherheit 2024. Im Mittelpunkt stehen die sichere Diagnose und die sichere Behandlung. Die therapeutische Sicherheit für Patientinnen und Patienten hat selbstverständlich auch in der Homöopathie einen großen Stellenwert. Diese gute Qualität muss erhalten, und nicht durch Gesetzesänderungen zerstört werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach würde die Homöopathie lieber heute als morgen aus dem Kanon der Medizin streichen – die Patientinnen und Patienten hätten das Nachsehen. Homöopathie ist eine erfolgreiche und sichere Therapie, die Vorraussetzung dafür ist über viele Jahrzehnte gewachsen. Am Tag der Patientensicherheit 2024 fordert der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH), dass die Homöopathie im Gesundheitssystem erhalten bleibt – denn auch der geschützte Rahmen bedeutet Patientensicherheit.

Patientensicherheit 2024 – die Voraussetzungen

  • Gut ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sollten zertifiziert (SHZ) ausgebildet sein, Ärztinnen und Ärzte über eine Zusatzbezeichnung der Ärztekammern verfügen oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erworben haben. Völlig unverständlich ist aus Sicht des BPH die Abschaffung der Weiterbildung Homöopathie durch viele Ärztekammern. Die Patientensicherheit geht mit der Ausbildung der Therapeut:innen einher. Da mehr als die Hälfte der Bevölkerung Homöopathie nutzt, muss auf der Anbieterseite eine entsprechende Qualifikation vorhanden sein.
  • Sichere Arzneimittel. Homöopathische Arzneimittel werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert oder zugelassen. Dieses Procedere hat sich bewährt. Aufschlussreich ist die Webseite des BfArM, das die Registrierung bzw. Die Zulassung homöopathischer Arzneimittel beschreibt. Das BfArM untersteht Lauterbachs Ministerium.
  • Homöopathische Arzneimittel  sind apothekenpflichtig – ein sehr wichtiger Aspekt der Patientensicherheit. Eine entsprechende Ausbildung der Apothekerinnen und Apotheker ist deshalb wichtig, da homöopathische Arzneien in der Regel ohne Indikation auf den Markt kommen. Eine fachgerechte Beratung kann nur mit Ausbildung in Homöopathie stattfinden. Ein DZVhÄ-Podcast mit dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, empfehlen wir hier.
  • Wissenschaft und Lehre. Der bisherige Forschungsstand zeigt das sehr hohes Niveau der Homöopathie-Forschung. Das sagen Wissenschaftler der Universität Bern: „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden.“
  • Krankenkassen, die die homöopathische Behandlung erstatten. Homöopathie muss für alle Patientinnen und Patient verfügbar sein. Kein Patient, keine Patientin darf sich über die Finanzierung einer für sie sinnvollen Therapie sorgen. Zur Patientensicherheit gehört auch die soziale Sicherheit.

Sie haben Fragen zur Patientensicherheit 2024?

Schreiben Sie dem BPH, wenn Sie Fragen zur Homöopathie in der Praxis und Patientensicherheit 2024 haben: info@bph-online.de.

Informationen zur Homöopathie

In der Rubrik „Behandlung“ der BPH-Webseite finden Sie viele weitere Informationen über die Selbstmedikation und die Beschreibungen von Arzneimitteln und Erkrankungen. Hier wird auch beschrieben, wie eine professionelle homöopathische Behandlung funktioniert.

  • Informationen zur Selbstbehandlung mit Homöopathie, Arzneimittelbildern und Erkrankungen erhalten Sie hier.
  • BPH-Broschüre Homöopathie to go können Sie durchblättern und online für 5,50 Euro bestellen.
  • Aktuelle Informationen zur Homöopathie Forschung.
  • Informationen zu homöopathischen Arzneimitteln beim BfARM
  • Gesetzliche Krankenkassen und private Zusatzversicherungen, Informationen gibt es hier.

BPH-Broschüre Homöopathie to go