Vor einem Jahr gab es im Gesundheitswesen der Schweiz einen Umbruch. Der Schweizer Bundesrat beschloss im letzten Sommer, die homöopathische Behandlung in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufzunehmen – und zwar zeitlich unbegrenzt und für jedermann zugänglich. Dieser Beschluss hatte einen langen Vorlauf. Die Schweizer hatten sich bereits 2009 bei einer Volksabstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit dafür ausgesprochen, dass die Homöopathie, die anthroposophische Medizin, die traditionell chinesische Medizin und die Phytotherapie in die Grundversicherung aufgenommen werden sollen.
Der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit wurde erbracht
Die gesetzliche Voraussetzung für die Aufnahme einer ärztlichen Therapiemethode in die Grundversicherung ist ihr wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Nachweis). Der Schweizer Bundesrat hatte Mitte 2017 beschlossen, dass die Homöopathie diesen Nachweis erfüllt und sie damit zeitlich unbegrenzt in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen wird – damit wurde auch eine der zentralen Forderungen einer Verfassungsabstimmung umgesetzt. Als wissenschaftliche Grundlage für diesen Beschluss diente der vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen des Programms Evaluation Komplementärmedizin (PEK) (1998 bis 2005) durchgeführte Health-Technology-Assessment (HTA). Dieser HTA-Bericht kommt zur Schlussfolgerung: „Die Wirksamkeit der Homöopathie kann unter Berücksichtigung von internen und externen Validitätskriterien als belegt gelten, die professionelle sachgerechte Anwendung als sicher.“ (Effectiveness, Safety and Cost-Effectiveness of Homeopathy in General Practice – Summarized Health Technology Assessment; Forsch Komplementärmed 2006;13(suppl 2):19–29).
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